Arbeitsrecht

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Einer der in seiner wirtschaftlichen Bedeutung von Arbeitnehmern wie Freiberuflern und Mittelständlern gleichermaßen am meisten unterschätzten Bereiche unseres Rechtssystems ist das Arbeitsrecht. Die Zeiten in denen Unternehmer und Angestellte Arbeitsverträge per Handschlag vereinbarten und sich beide Seiten uneingeschränkt, d.h. auch im Falle der Trennung voneinander an die getroffen Vereinbarungen hielten sind leider Vergangenheit. Durch langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aber auch die erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht unterstütze ich Mandanten fundiert bei sämtlichen diesbezüglichen Fragestellungen.

Meine Unterstützung für Sie beginnt dabei bereits bei der interessengerechten Gestaltung des Arbeitsvertrages. Ich berate meine Mandanten aber selbstverständlich auch in der gesamten Administration des Arbeitsverhältnisses, d.h. von A wie ebony porn Abmahnung über P wie PKW – Vereinbarung, bis Z wie Zeugnis.

Geht es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen steht wenn möglich die außergerichtliche Verhandlung und Vorbereitung nachvollziehbarer Vereinbarungen zur einvernehmlichen Beendigung im Vordergrund meiner Tätigkeit. Ist eine solche nicht möglich vertrete Ich die Interessen meiner Mandanten konsequent im Kündigungsprozess.


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