 |
Egal ob es um die Scheidung der Ehe, den Unterhalt, das Sorge-oder Umgangsrecht geht, das Familienrecht ist mit Sicherheit das Rechtsgebiet, in dem die Emotionen der Beteiligten die größte Rolle spielen. Aus diesem Grund ist meine Tätigkeit auf diesem Gebiet geprägt von der Erkenntnis, dass umfassende Aufklärung und ausgewogene, auf die gegenseitigen Bedürfnisse rücksichtnehmende Vereinbarungen streitschlichtend und im besten Fall Prozessvermeidend wirken. Die Beträge, die im Falle einer nicht einvernehmlichen Trennung/Scheidung und den hieraus folgenden streitigen Auseinandersetzungen dem Mandanten verloren gehen, summieren sich oftmals zu ungeahnter Größe. Fehlende aber auch schlechte Vereinbarungen gefährden daher nicht selten Existenzen und können die Ursache für die wirtschaftliche Gefährdung sowohl von Privatpersonen aber vor allem kleinerer und mittlerer Unternehmungen sein. Ziel meiner Arbeit ist daher die Gestaltung von Vereinbarungen, d.h. sowohl Eheverträge als auch Scheidungsfolgenvereinbarungen, die die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten insbesondere aber auch das Verhältnis zu ihren Kindern interessengerecht regeln. Bei der Beurkundung entsprechender Vereinbarungen arbeite ich mit einem sehr erfahrenen Notar zusammen. Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, führe ich diese mit Ihnen um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Zurück
|