|
Vorbei sind die Zeiten beschaulicher Praxen und einfacher Abrechnungen. Die ungebremste Reform- und Regelungswut der Politik stellt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vor schier unlösbare Aufgaben im Bereich der Praxisverwaltung. Ein Verstoß gegen geltende Berufsregeln oder die Überschreitung von Richtgrößen und die hieraus folgenden Sanktionen können die in jahrelanger Arbeit aufgebaute oder gerade erworbene Praxis ebenso in ihrer Existenz bedrohen wie die Behauptung eines Kunstfehlers. Kompetente Rechtsberatung durch erfahrene Spezialisten ist daher heutzutage Voraussetzung für ein erfolgreiches Bestehen auf dem Gesundheitsmarkt. Gemeinsam mit in den jeweiligen Bereichen hoch spezialisierten Kollegen berate und vertrete ich Ärztinnen und Ärzte in allen sie betreffenden Rechtsfragen, wie insbesondere die Niederlassung und Zulassung, die Gründung von Berufsausübungs- oder Organisationsgemeinschaften, den Eintritt in solche Gemeinschaften sowie das Ausscheiden aus ihnen. Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen von Arthaftungsprozessen, Regressen der Krankenkassen und bei Richtgrößenüberschreitungen, Wirtschaftlichkeits- oder Plausibilitätsprüfungen.
Zurück
|