Immobilienrecht

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Der Kauf, Verkauf und die Belastung von Grundstücken und Wohnungen sind heute selbstverständlicher Bestandteil unseres Lebens und doch sind die damit verbundenen Rechtsbegriffe für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Ob Auflassungsvormerkung, Zwangsvollstreckungsunterwerfung, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Besitzübergang, Nutzen-/Lastenwechsel oder die Bedeutung der Abteilungen des Grundbuches, die Liste von Begriffen und Rechtshandlungen, deren Bedeutung den meisten unbekannt ist, ließe sich beliebig fortsetzen.

Hier setzte ich mit kompetenter Aufklärung und Beratung meiner Mandanten an.

Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich dabei festgestellt, dass keineswegs nur Verbraucher, sondern gerade auch erfahrene Immobilienprofis bei Planung, Entwicklung und Realisierung von Immobilienprojekten kompetenten Rechtsrat benötigen.

Probleme bereiten in vielen Fällen gerade die mit dem Erwerb oder der Veräußerung verbundenen Rechtsgeschäfte, deshalb berate ich meine Mandanten bei der Ausarbeitung interessengerechter Verträge, der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Grundstücken/Eigentumswohnungen und der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Bei der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum, der gerichtlichen Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumsverfahren oder der Führung gerichtlicher Wohngeldverfahren gegen zahlungsunwillige Wohnungseigentümer ist kompetente zielgerichtete Rechtsberatung ebenso unerlässlich wie bei dem Erweb einer Immobilie. Die Prüfung des Kaufvertrages und /oder der Teilungserklärung vor Beurkundung erspart häufig böse Überraschungen die sich nach der Beurkundung nur noch schwer beheben lassen.

Gemeinsam mit versierten Steuerberatern berate ich in dieser Weise (werdende) Haus- und Wohnungseigentümer, Immobiliengesellschaften sowie Hausverwaltungen in allen Bereichen des Immobilienrechts.

Wohnungseigentumsrecht

Die umfangreichen ebony porn Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) regeln ausführlich die Rechtsverhältnisse rund um die Eigentumswohnung.

Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern und ihrer Gemeinschaft oder der Verwaltung sind nach meiner Erfahrung vermeidbar, wenn alle Beteiligten frühzeitig umfassend über Rechte und Pflichten informiert sind bzw. werden.

Ich unterstütze Hausverwaltungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen sowie im Rahmen der Erhebung oder der Abwehr von Anfechtungsklagen. Durch ein effizientes Mahn- und Vollstreckungswesen entlaste ich Sie insbesondere im Bereich des Wohngeldeinzugs.

Wohnraummietrecht

Die zahlreichen Änderungen des Mietrechts haben dieses nicht gerade übersichtlicher und verständlicher gemacht. Ich berate und vertrete Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen in sämtlichen Fragen des Wohnraummietrechts, wie z.B.
 

  • • Gestaltung, Überprüfung und Verbesserung von Mietverträgen
  • • Zahlung der Mietkaution
  • • Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • • Mieterhöhungen
  • • Mängeln und Mietminderungen
  • • Schönheitsreparaturen und Renovierungsverpflichtungen
  • • Abmahnungen, Kündigungen und Räumungsklagen
     

Ich helfe Ihnen zudem bei allen juristischen Fragen der Hausverwaltung, wie der Fertigung rechtssicherer Korrespondenz, bei der Übergabe von Mieträumen, der Gültigkeit von Sondervereinbarungen, Problemen mit der Hausordnung sowie bei der Abwicklung des Mietverhältnisses.

Gewerbemietrecht

Anders als das Wohnraummietrecht bietet das Gewerberaummietrecht deutlich mehr gesetzliche Freiräume für die Mietvertragsparteien. Dies bedeutet für Vermieter aber auch Mieter einerseits einen größeren Verhandlungs- und Gestaltungsspielraum, birgt aber andererseits, infolge der Langfristigkeit von Gewerberaummietverträgen auch große, insbesondere finanzielle Risiken. Bereits einfache Formverstöße können dazu führen, dass der Vertrag entgegen der vertraglich vereinbarten langjährigen Laufzeit sofort mit gesetzlicher Frist kündbar wird. Der hiermit verbundene finanzielle Ausfall ist dann erheblich.

Gute Rechtsberatung setzt daher bereits bei der Vertragsgestaltung des Mietvertrages Ihrer Gewerbeimmobilien an, bzw. bei der Überprüfung eines durch den potentiellen Vertragspartner vorgelegten Vertragsentwurfs.


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