Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht in der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. in der Zivil- (z.B. Schadensersatzrecht) und Strafrechtspflege. Der BGH ist neben dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.
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Aufhebung des Verhandlungstermins vom 28. April 2021, 9.00 Uhr - VIII ZR 275/19 (Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?)
Pressemitteilung 79/21 vom 09.04.2021
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Hauptverhandlung am 15. Juni 2021 um 10.30 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in Sachen 1 StR 519/20 (Erstes CumEx-Verfahren)
Pressemitteilung 78/21 vom 09.04.2021
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Verhandlungstermin am 22. April 2021, 10.00 Uhr, Saal N 004, in der Sache III ZR 169/20 (Rückzahlungsansprüche nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags)
Pressemitteilung 77/21 vom 07.04.2021
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Ein neuer Richter und eine neue Richterin am Bundesgerichtshof
Pressemitteilung 76/21 vom 01.04.2021
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Zur Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"
Pressemitteilung 75/21 vom 01.04.2021
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Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit und einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Da gerade das Arbeitsrecht im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt wird, kommt den Entscheidungen des BAG zunehmend neben denen des Europäischen Gerichtshofs eine grundlegende Rolle zu.
Vor dem BAG ist die Revision gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Andernfalls kann diese Entscheidung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Das BAG trifft grundsätzlich keine eigenen tatsächlichen Feststellungen, sondern überprüft die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte ausschließlich im Hinblick darauf, ob sie Rechtsfehler enthalten. Dabei untersucht es, ob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eine Rechtsnorm verletzt und ob sie aus anderen Gründen (un)zutreffend ist. Soweit der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht zulässt, wird dessen Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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Urteil: Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes
Urteil 8 AZR 58/20 vom 26.11.2020
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Beschluss: Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung
Beschluss 7 ABR 37/19 vom 18.11.2020
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Urteil: Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers
Urteil 9 AZR 102/20 vom 01.12.2020
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Beschluss: Zustimmungsersetzung - Eingruppierung eines Hausmeisters
Beschluss 4 ABR 8/20 vom 16.12.2020
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Pressemitteilung: Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten
Pressemitteilung 7/21 vom 31.03.2021
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Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehört nicht zum Instanzenzug, sondern überprüft diese als Akte der Staatsgewalt. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes, insbesondere der Grundrechte. Daneben gibt es Landesverfassungsgerichte und Verfassungsgerichtshöfe der Länder, die über die Landesverfassungen wachen.
Kommt es zum Streit über die Verletzung der Normen des Grundgesetzes, kann das BVerfG von jedermann angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Allerdings findet keine vollständige Rechtsprüfung statt, sondern eine Prüfung am Maßstab des Verfassungsrechts. Insofern ist die Bezeichnung als oberstes deutsches Gericht unzutreffend.
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Beschluss vom 9. April 2021
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Untersagung von Langzeitaufenthalten auf einem Campingplatz
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Beschluss vom 22. März 2021
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Feststellung eines Abschiebeverbots nach Afghanistan
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Beschluss vom 15. März 2021
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache
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Beschluss vom 12. März 2021
2. Kammer des Zweiten Senats ordnungsgemäß besetzt und Verfassungsbeschwerde nicht angenommen
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Beschluss vom 12. März 2021
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Kommune in einer Finanzausgleichssache
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